Unser Schilehrer Team
Dem Schiverein Höchst ist es sehr wichtig, dass Kinder beim Schikurs von bestens geschulten Schilehrern, das Schifahren erlernen.
So haben wir 9 staatlich geprüfte ÖSV-Instruktoren. Dies ist die höchste Ausbildung als Vereinsschilehrer.
Wir dürfen einen Schikurs als Schiverein nur anbieten und durchführen, wenn im Verein Mitglieder sind, welche diese Ausbildung abgeschlossen haben.
Natürlich ist auch unsere Schikursleiterin Vera Moosmann Reiner Ski-Austria-Instruktorin.
Zusätzlich sind 9 Mitglieder des Schivereins Höchst VSV Übungsleiter für Kinderschikurse.
Dazu haben 6 Vereinsmitglieder beim ASVÖ den Übungsleiter für Kinderschitraining abgeschlossen.
Zudem haben einige unserer Schilehrer die Ausbildung zum Landesschilehrer gemacht.
Einige dieser Personen aus unserem Verein haben mehrere dieser Ausbildungen nebeneinander absolviert.
Ein Großteil unserer zusätzlichen Helfer beim Schikurs, werden beim jährlich stattfindenden Vereinehelferkurs des VSV speziell für den Kinderschikurs geschult.
Alle diese Ausbildungen behalten nur dann ihre Gültigkeit, wenn immer wieder in bestimmten Abständen, Schulungen und Auffrischungskurse gemacht werden.
Informationen zur Versicherung der Schikursteilnehmer
Alle Schikursteilnehmer werden gleichzeitig mit der Anmeldung Ski Austria Mitglieder und genießen damit den vollen Ski Austria Versicherungsschutz.
Ski Austria Schutz
Die kollektive Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für alle Ski Austria Mitglieder, abgeschlossen zwischen Ski Austria und UNIQA.
Damit unsere Mitglieder noch sicherer durchs Jahr kommen, haben wir eine ganze Reihe von Versicherungsleistungen verbessert und 2 Leistungen neu aufgenommen: den Zahnersatz für Kinder und die Ski Austria Paralleldeckung!
In der Ski Austria Mitgliedschaft sind folgende Leistungen enthalten:
- Bergungskosten bis 15.000 €
- Rückholkosten bis 15.000 €
- Verlegungskosten bis 730 €
- Genesungsgeld 400 € bis € 550 €
- Kosmetische Operation bis 10.000 €
- Unfalltod 2.000 €
- Invalidität bis 15.000 €
- NEU! Zahnersatz bei Kindern bis 1.000 €
Ski Austria Unfallschutz im Detail
Die Unfallversicherung für Ski Austria Mitglieder gilt ganzjährig und weltweit!
- Bergungskosten: Kosten, inklusive Hubschrauber-Bergungen nach einem Unfall, aber auch bei plötzlich auftretenden, lebensbedrohenden Krankheiten im In- und Ausland (ohne Transportkosten).
- Rückholkosten: Rückholung aus dem Ausland, für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise nach Unfall.
- Verlegungskosten: Für ärztlich angeordnete Verlegungen innerhalb Österreichs nach einem versicherten Unfall (keine Privattransporte).
- Genesungsgeld: Ab dem 15. Tag einmalig 400 € ab dem 22. Tag einmalig 550 € bei nicht unterbrochenem stationärem Spitalsaufenthalt nach einem Unfall.
- Kosmetische Operation: Nach einem versicherten Unfall (kein Zahnersatz).
- Zahnersatz bei Kindern: Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, nach Unfällen beim Training oder Rennen sofern ein geeigneter Helm getragen wurde.
- Unfallinvalidität: Für dauernde Invalidität ab einem Gesamtkörperinvaliditätsgrad von 20% gemäß Gliedertaxe der Klipp & Klar Bedingungen für die UV 2005. Bei 100% Invalidität verdoppelt sich die Versicherungsleistung auf 30.000 €.
- Der Versicherungsschutz besteht weltweit bei der nicht berufsmäßigen und unentgeltlichen Ausübung sämtlicher Sportarten. Ausgeschlossen sind jedoch jede Art von Flug- und Motorsport, sowie berufssportliche Tätigkeiten (einschließlich Wettkampf und Training).
- Ski Austria Mitglieder sind auch versichert, wenn sie gegen Spesenersatz Tätigkeiten für Ski Austria (Instruktoren-, Kampfrichter- und Trainertätigkeiten) verrichten. Die Versicherung umfasst des weiteren Unfälle im Zuge der Teilnahme an Wettbewerben zum Vereinssport (ÖSV-Punkterennen, ÖSV- und Landesverbands-Wettkämpfe, Clubmeisterschaften, Er&Sie- Lauf) in allen Altersgruppen. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen FIS-Punkte der allgemeinen Klasse oder Masters-Klassen oder IBU-Serienpunkte vergeben werden.
- Versicherungsschutz besteht auch an Schulen mit Schwerpunkt Ski bzw. während Wintersportwochen.
- Weiters sind Unfälle aus der Tätigkeit für den eigenen Ski Austria Verein sowie die Teilnahme an Veranstaltungen (sportlichen und sonstigen) des eigenen oder eines anderen Ski Austria Vereins versichert. Auch Unfälle als Zuschauer während einer Ski-Austria-Veranstaltung fallen unter den Versicherungsschutz.
- Nicht versichert sind Unfälle aus dem sonstigen Freizeitbereich (wie z.B. im Haushalt oder bei der Benützung von KFZ) sowie aus dem Schulbereich.
- Die Deckung für Bergungs- und Rückholkosten besteht subsidiär. Das bedeutet, dass Leistungen nur dann und in jenem Ausmaß erbracht werden, als dafür nicht eine andere Versicherung Leistungen erbringt.
- Die Versicherungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage und im Ausmaß der mit Ski Austria geschlossenen Rahmenvereinbarungen
Haftpflichtschutz europaweit für alle Ski- und Snowboardsportarten! bis 5.000.000 €
Ski Austria Haftpflichtschutz im Detail
Die Haftpflichtversicherung für Ski Austria Mitglieder gilt europaweit bei der Ausübung aller Ski- und Snowboardsportarten! Versichert sind Personen- und Sachschäden bis 5.000.000 € Der Selbstbehalt beträgt 250 €.
- Die Versicherung gilt für alle Ski- und Snowboard- Sportarten. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
- Der ÖSV-Haftpflichtschutz besteht subsidiär zur Deckung aus anderen Haftpflichtverträgen.
- Die Versicherungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage und im Ausmaß der mit Ski Austria geschlossenen Rahmenvereinbarungen erbracht.
- Bei Tätigkeiten für den Ski Austria Verein besteht darüber hinaus umfassender Versicherungsschutz über den Ski Austria Vereinsschutz.
Weiter Informationen findest du auf Versicherungen Ski Austria.